Situation in Vorarlberg

Rechtliche Lage

Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderung gibt es offiziell in Vorarlberg nicht. Es traut sich auch kaum jemand Sexualbegleitung zu vermitteln. Denn die Gesetzeslage in Vorarlberg dazu ist ganz schlecht, so die Auskunft von Richterin für Allgemeines und Sittlichkeit Claudia Egger vom Landesgericht Feldkirch bei der Veranstaltung "Recht, und Sex und Behinderung" 2010 in Dornbirn:

"Laut österreichischem Strafgesetz ist 'Unzucht' nicht strafbar. Das Vorarlberger Sittengesetz sagt zwar, dass 'gewerbsmäßige Unzucht' erlaubt ist, jedoch eine Bewilligung braucht – unter Einhaltung strenger Auflagen. Es hat bisher zwei Versuche gegeben ein Bordell zu eröffnen, aber die Bewilligung wurde nicht erteilt. Das wirkt fast wie ein Verbot. Auch in Form von Hausbesuchen ist Prostitution in Vorarlberg verboten."